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Die VL Clever sparen und hohe gewinne erzielen, ob mit Staatlicher Förderung oder ohne, Sie gehen immer als Sieger aus. Eine Richtige Wahl um die Vermögenswirksame Leistungen anlegen zu können ist unbezahlbar, vergleichen Sie die richtige Strategie der VL für Sie. |
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Ursprung des Bausparens Bausparen entstand in Deutschland in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in einem Klima wirtschaftlicher Depression und Wohnraumnot. In dieser Zeit bildeten sich Selbsthilfegemeinschaften mit einer einfachen und wirksamen Grundidee: dem Gemeinschaftssparen. Diese Idee beruht auf der Erkenntnis, dass der Zusammenschluss von Sparern, die das gleiche Sparziel haben, zu einem besseren Ergebnis führt, als wenn jeder für sich, d.h. individuell spart.
Zur Verdeutlichung des Bausparsystems dient folgendes Modell: Spart der Kunde mit neun weiteren Sparern in einer Bauspargemeinschaft und leistet jeder Sparer jährlich Euro 10.000,-, so kommen im ersten Sparjahr bereits Euro 100.000,- zusammen. Das reicht aus, einem von ihnen die volle benötigte Summe zur Verfügung zu stellen. Dies setzt sich fort bis zum letzten Bausparer, der sein Geld nicht später als bei individueller Ansparung, nämlich nach 10 Jahren, erhält. Ergebnis: Die durchschnittliche Wartezeit sinkt von 10 auf 5,5 Jahre.
Einsatzmöglichkeit des Bausparens Bausparen eignet sich für fast alle beruflichen und privaten Lebensphasen – von der Anlage des Kindergeldes über die ersten Vermögenswirksamen Leistungen bis hin zum Geschenkbausparvertrag. Bausparen ist regelmäßig fester Bestandteil einer Baufinanzierung, nahezu 80 % aller Eigenheime werden von Bausparkassen mitfinanziert. 65 % aller Mieterhaushalte streben Wohneigentum an. Abzulesen in der Tabelle ist der Gesamtaufwand der Mietzahlungen nach 7, 10, 20 oder 30 Jahren bei einer jährlichen Steigerung von 2,5%:
Mit der Gründung einer Junge Familie wird der Wunsch nach den eigenen vier Wänden konkret. Ein Bausparvertrag bietet die Möglichkeit, zielgerichtet das erforderliche Eigenkapital zu bilden. Der Gründung einer Familie wird der Wunsch nach den eigenen vier Wänden konkret. Ein Bausparvertrag bietet die Möglichkeit, zielgerichtet das erforderliche Eigenkapital zu bilden. Wohneigentümer: Auch für den Sparer, der bereits Wohneigentümer ist, bietet ein Bausparvertrag Vorteile. Als „Krankenschein fürs Haus“ kann ein Bausparvertrag: für Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Ausbau verwendet werden. Die Modernisierungen/Instandsetzungen haben bereits einen Anteil von fast 50 % des Gesamtbaufinanzierungsvolumens. Der jährliche Finanzierungsbedarf wird auf ca. 35 Mrd. Euro geschätzt. Dies ist auch bedingt durch die „Erbengeneration“, die das geerbte Haus umbauen, ausbauen oder modernisieren möchte. Oftmals bietet es sich an, teure Hypothekendarlehen von Banken und Sparkassen durch günstige Bauspardarlehen abzulösen. Dies vor allem zum Ende einer Zinsfestschreibungsfrist.
Wer noch teure Hypotheken hat, kann diese durch ein günstiges Bauspardarlehen ablösen, zum Bausparvertrag vergleich.
Quelle: Aachener Bausparkasse |

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Quelle: Deutsche Bundesbank Zinsstatistik |

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Bausparsumme (BS): Setzt sich zusammen aus Mindestansparung (Guthaben) und Darlehen (Darlehensanspruch). Die Höhe ist abhängig von der verfolgten Zielsetzung und der geplanten Höhe der Besparung. Die Mindestbausparsumme der Bausparkassen sind unterschiedlich, die kleinsten beginnen mit 5.000,-€ BS, die meisten Bausparkassen bieten erst ab 10.000 BS an. Oft sind gewisse Tarife auch nach oben mit der Bausparsumme begrenzt.
Regelsparbeitrag: Der monatliche Regelsparbeitrag bezieht sich auf die Bausparsumme und wird in ‰ ausgedrückt. Er ist ein theoretischer Wert für den Kunden, welcher besagt, dass bei dieser Besparung die Mindestansparung in einem bestimmten Zeitraum (in ca. 7 bzw. 11 Jahren) erreicht wird. Die tatsächliche Besparung des Kunden kann von diesem Betrag sowohl nach oben wie nach unten abweichen. Eine Sparverpflichtung besteht nicht.
Abschlussgebühr (AG): Dies ist der Preis für die Ware Bausparen, mit welcher der Kunde Anspruch auf eine hohe Guthabenverzinsung, niedrige Darlehenszinsen bzw. die staatlichen Förderungen erwirbt. Sie kann in einer Summe vorab gezahlt oder von den monatlichen Sparbeiträgen einbehalten werden. Die Beiträge, die für die Zahlung der AG verwendet werden, sind förderungsfähig (Arbeitnehmer-Sparzulage/Wohnungsbauprämie). Meist belaufen sich diese zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.
Mindestansparung (MA):Mindestansparung (MA): Die MA (auch als Mindestsparguthaben bezeichnet) wird in % der BS mit z.B. 40 % oder 50 % angegeben. Sie ist eine der Voraussetzungen, die für die Zuteilung des Bausparvertrages erfüllt werden müssen.
Bewertungszahl (BWZ):Bewertungszahl (BWZ): Die Bewertungszahl ist Ausdruck der Sparleistung des Bausparers und neben dem Erreichen der Mindestansparung die zweite wesentliche Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrages. Bewertungsstichtage: Bewertungsstichtag: Bewertungsstichtage werden von den Bausparkassen unterschiedlich festgelegt, Monatlich, Quartal oder Täglich. An diesen Stichtagen wird die Bewertungszahl für jedes Bausparkonto neu ermittelt.
Bewertungszahlfaktor: Der Bewertungszahlfaktor (BWZ-Faktor) beeinflusst die Bewertung, d.h. der BWZ-Faktor beschleunigt die Entwicklung der Bewertungszahl, verlangsamt sie bzw. nimmt keinen Einfluss (neutral = Faktor 1,0). Er hat damit wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt der Zuteilung.
Verzinsung: Mit Abschluss des Bausparvertrages werden sowohl die Guthaben- wie auch die Darlehenszinssätze festgelegt. Sparbeiträge werden taggenau bis zum Tage der Auszahlung verzinst. Die Zinsgutschrift erfolgt am Jahresende bzw. wird bei Zuteilung oder Kündigung und Auszahlung dem Bausparkonto gutgeschrieben. Die gutgeschriebenen Zinsen sind prämienbegünstigt (Wohnungsbauprämie).
Bauspardarlehen: Abhängig von Tarif und Mindestansparung (MA) bis zu 75 % der Bausparsumme (die sogenannte Wahlzuteilung) bzw. 50 % im Regelfall der Bausparsumme ergibt sich die Darlehenshöhe aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben.
Auszahlung des Guthabens: Das Bausparguthaben kann bei Zuteilung sofort abgerufen werden. Bei Auszahlung innerhalb der Bindungsfrist ist ggf. der Nachweis über die wohnwirtschaftliche Verwendung (s. Bauspardarlehen bzw. staatlichen Förderungen) erforderlich. Das Bausparguthaben wird in allen Tarifen bis zum Tage der Auszahlung verzinst. Die Auszahlung erfolgt aufgrund des uns erteilten schriftlichen Zahlungsauftrages.
Zwischenfinanzierung: Zur Überbrückung der Zeit bis zur Zuteilung können Bausparverträge, deren Mindestansparung erreicht ist, zwischenfinanziert werden. Das heißt, der Bausparer kann bis zur Höhe der Bausparsumme einen Überbrückungskredit erhalten, für den er bis zur Zuteilung Zwischenkreditzinsen bezahlt. Nach Zuteilung wird der Zwischenkredit durch den Bausparvertrag abgelöst. Anschließend erfolgt die Tilgung des Bauspardarlehens.
Zins- und Tilgungsrate: Die Höhe der Rate richtet sich entweder nach der Höhe der erreichten BWZ oder ist von vornerein im Tarifwerk festgehalten, diese wird meist in Promille angegeben (Bsp. 4 %o der BS 10.000 Darlehenszins 6% => Rate Zins + Tilgung => 40,-€ mtl.) |

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Eigentum erwerben · Kauf eines Grundstücks · (Bauland, Bauerwartungsland) · Bau oder Kauf eines Ein-, Zwei- oder · Mehrfamilienhauses · Bau oder Kauf einer Eigentumswohnung · Ankauf der eigenen Mietwohnung · Erbauseinandersetzung (Auszahlung von · Miterben/Zahlungen der Erbschaftssteuer) · Zahlungen der Baunebenkosten · (Maklergebühr/Vermessungskosten/ · Grunderwerbsteuer/Anliegerbeiträge) · Erwerb eines Dauerwohnrechtes · Erwerb von Immobilien-Zertifikaten
Entschuldung / Umfinanzierung durch: · Ablösung von öffentlichen Mitteln · Ganz- oder Teilrückzahlung von · Wohnungsbaudarlehen (Bank/Sparkasse/ · Versicherung/Arbeitgeber/Bausparkasse) · Rückzahlung von Verwandten-Darlehen · (im Zusammenhang mit Baumaßnahmen) · Umfinanzierung von teuren Hypotheken · bzw. Darlehen mit variablen Zinsen · Ablösung Auffüllkredite
Mietwohnungen modernisieren / Energiekosten sparen durch: · Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung · Einbau oder Verbesserung einer (Etagen-) Heizung · Einbau eines offenen Kamins oder Kachelofens · Wärme- und Lärmschutzmaßnahmen · Erneuerung der Bodenbeläge · Einbau von Bad/Dusche mit WC-Anlage · Verlegung von Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen · Verbesserung des Wohnungsgrundrisses · Ablösung von Modernisierungsdarlehen
Erweiterungen durch: · (Teil-) Abbruch mit Wiederaufbau · Ausbau von Dachgeschoß oder Souterrain · Anbau/Umbau · Einbau von Sauna, Schwimmbad oder Fahrstuhl · Bau einer (Zweit-) Garage |
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Modernisierung / Instandsetzung durch: · Verbesserung des Wohnungszuschnittes · Energiesparende Maßnahmen · Neue Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen · Neue Fassadenverkleidung/neues Dach · Einbau von Bädern/Duschen und WC-Anlagen
Neubauwohnungen oder Alterswohnsitz anmieten durch: · Leistung einer Mietvorauszahlung (Bausparguthaben) · an den Bauherrn als Mieterdarlehen · Einkauf in ein Wohnstift/Altenwohnheim (nur Überlassung · der Wohnung, nicht für Pflege und Betreuung) · Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften, · wenn der Erwerb Voraussetzung für die dauernde · Nutzung von Wohnraum ist.
Freie Verwendung… … denn Bausparen ist nicht nur zum Bauen da! Sollten sich im Laufe der Sparzeit die Sparziele ändern, so kann das Bausparguthaben nach Ablauf der Bindungsfrist frei verwendet werden. Und dies einschließlich aller bis dahin gewährten Prämien, Sparzulagen und Zinsen.
Verwendungsnachweis: Wichtig, wenn: a) die Zuteilung innerhalb der Bindungsfrist erfolgt. b) der Bausparer Wohnungsbauprämie/Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten hat.
In diesem Fall ist die wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens erforderlich. Die wohnwirtschaftliche Verwendung wird mittels eies der Bausparkasse vorhandenen Vordrucks durch den nachgewiesen. Die Verwendung kann von allen Mitarbeitern/ Vermittlern auf diesem Vordruck bestätigt werden (wichtig: Stempel, der das Mitarbeiter-/Vermittlerverhältnis erkennen lässt – ggf. zusätzlich Angabe der ADM-Nummer). Sind vom Kunden im Darlehensantrag unter dem Punkt „Verwendung der Bausparmittel“ vollständige Angaben gemacht und liegen geeignete Belege bei, ist der Verwendungsnachweis erbracht. Wird der Nachweis nicht erbracht, so müssen gewährte Prämien/Sparzulagen einbehalten und an das Finanzamt zurückgeführt bzw. eine Meldung an das Finanzamt gemacht werden. |


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Beispiel bei 7 Jahre: |
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(B) Nach-verzinnst |
(B) ab dem 4 Jahr |
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Basiszins |
1% |
1% |
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Bonuszins (B) |
3% |
3% |
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Gesamtzins |
4% |
2,14% |